Arbeitsmedizin in Zeiten von Corona


Aber Ärzte müssen doch die Versorgung aufrecht erhalten...

Während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten viele zum Teil in unterschiedlichen Regionen Deutschlands unterschiedliche Regeln zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS Covid-19 Virus "Corona".

Natürlich muss die medizinische Versorgung aufrecht erhalten werden und genau dafür sind ja die Regeln erlassen worden, nämlich Kapazitäten zu schonen, um Anstürmen erkrankter gewachsen zu bleiben.

Die Aufgabe der Betriebsärzte ist neben den weiteren Gebieten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz die Untersuchung gesunder oder mindestens arbeitsfähiger Mitarbeiter mit der Frage, ob gefährdende Tätigkeiten zu ersten vielleicht noch nicht vom Menschen selbst bemerkten Krankheitszeichen geführt haben und hierauf reagiert werden muss oder ob es gesundheitliche Einschränkungen gibt, die zu einer teilweisen Einschränkung für Tätigkeiten am Arbeitsplatz führen.

Beide Fragestellungen betreffen, wie gesagt, arbeitsfähige Menschen und deren Schutz oder Verbesserung der Gesundheit. Hier wäre die Übertragung einer Erkrankung auf die Mitarbeiter in jedem Fall kontraproduktiv, weshalb das Bundesarbeitsministerium während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu telefonischer Sprechstunde zu Befunden der behandelnden Ärzte rät. Wir bieten hier auch unsere Videosprechstunde und bewerten auf Wunsch auch weitere erhobene Befunde mit dem Ziel der Beratung und Information zu Fragestellungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge oder Eignung im Rahmen der Gegebenheiten und besonders der Gefährdungsbeurteilung.

Sprechen Sie uns mit Ihren konkreten Fragen an, wir finden eine Lösung.


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