Vorsorge im Betrieb und im Alltag während der CoVid 19 Pandemie


Die Vorbereitung auf eine voraussichtlich lange Zeit im Zustand der Pandemie erfordert eine neue Betrachtung besonders in der betrieblichen Sicherheit vor Infektionen. 

Offensichtlich wird die Bevölkerung zunehmend müde, schon allein die gesetzlichen Regeln für eine niedrige Infektionsrate einzuhalten. 

Und in Wirklichkeit macht es großen Sinn, diese noch moderate Pandemie bezüglich Ansteckungsgefahr und Sterblichkeit als Übung für zukünftige Pandemien mit schwereren Verläufen zu nutzen. Man macht ja auch regelmäßig eine Brandschutzübung, damit im Ernstfall alles funktioniert. 

Zwei Aspekte sollen beleuchtet werden, 1. die Sicherheit im Betrieb zum Schutz der Mitarbeiter und des Betriebsablaufes und 2. die Sicherheit aller Bürger im Alltag: 

 

1. Die Sicherheit im Betrieb zum Schutz der Mitarbeiter und des Betriebsablaufes

Zunächst sind die von Bundesland zu Bundesland und auch in den einzelnen Landkreisen unterschiedlichen Reaktionen auf die jeweilige Infektionsgefahr selbstverständlich umfassend zu beachten. Hier ist im Zweifel die direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt zielführend. 

Wie der Einsatz des Betriebsarztes* im Betrieb - nämlich vorzugsweise per Telefon- und Videokonferenz - und der Mitarbeiter mit Vorerkrankungen** gestaltet werden soll, ist mittlerweile festgelegt. Jeder Betrieb sollte Mitarbeiter, die möglicherweise oder nach eigener Einschätzung zu Risikogruppen gehören, dem Betriebsarzt unter dem gewohnten Schutz der ärztlichen Schweigepflicht und Offenbarung des Ergebnisses allein durch den Mitarbeiter vorstellen und schließlich damit identifizieren und einen entsprechenden Einsatz finden. 

Über die behördlichen Vorgaben wie Hygieneregeln hinaus können PCR Tests und Wärmescanner eine Momentaufnahme beim Betreten des Unternehmens ohne sicheren Ausschluss einer aktuellen Infektion oder Antikörpertests mit einer noch relativ hohen Unsicherheit in der Festlegung einer Immunität eingeführt werden. 

Ziel zum tatsächlichen Schutz vor Infektionen ist aber, die Ansteckung zu vermeiden. Das zumindest theoretische Ziel sollte also eine gute Filterung der Atemluft aller Mitarbeiter sein. Dies ist mit echtem und gut sitzendem FFP3 Schutz - ohne Ausatemventil, also sowohl bei Ein- wie auch bei Ausatmung gefiltert - möglich und sollte in der Zeit geringer Aktivität der Keime in der Region eingeführt werden, damit Handel, Dienstleistung und Industrie nicht in Konkurrenz zum Gesundheitsdienst in Krisenzeiten tritt. 

Homeoffice und der Hinweis auf die genaue Eigenbeobachtung bezüglich Menschen, mit denen man auch privat in Kontakt tritt und eigener Symptome verhindert zumindest innerbetriebliche Übertragungswege.

Nur eine solche Maßnahme führt tatsächlich zu gutem Schutz. Papier- oder Stoffmasken sowie FFP2 gar mit ungefiltertem Ausatmenventil bringen keinen ausreichenden Schutz besonders in geschlossenen Räumen. 1,5 m besser 2 m Abstand am besten im Freien bieten da eine höhere aber auch keine absolute Sicherheit.

 

2. Die Sicherheit aller Bürger im Alltag

Zunächst gelten auch hier die behördlichen Vorgaben während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie auch außerhalb dieser Krise das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Version mit deren primärer Ausführung durch behandelnde Ärzte und die Gesundheitsämter. 

Welche Maßnahmen zu welchen Ergebnissen bezüglich der Reduktion der Infektionszahlen und insbesondere der ausreichenden Versorgung im Krankenhaus und dort den Intensivstationen geführt haben, wird noch diskutiert und sich nur schwerlich wissenschaftlich endgültig festlegen lassen. Hier zählt die Entscheidung der jeweils zuständigen Kreis-, Landes-, und Bundesregierung. 

Alle Kontakte sind während der Krise auf das notwendige Minimum zu beschränken, wobei das individuell sehr unterschiedlich aussehen kann, abhängig von der tatsächlichen Situation. Zu unterscheiden ist z.B., ob eine Person bekannt infiziert ist bis hin zu erwünschten Kontakten innerhalb von Familien oder persönlichen / intimen im Wissen des hierin bestehenden Risikos. 

Inwieweit Reisen ohne wesentlichen Grund, Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit mehreren Personen gar ohne Atemschutz Bestandteil des persönlichen Lebensstils sein müssen, sollte schließlich ebenso persönlich entschieden werden wie eine Möglichkeit gefunden werden muss, wie sich Risikogruppen entsprechend ihrem Wohlbefinden auch unabhängig von einer konkreten Gefährdung zurückziehen können. 

Die Sicherheit des persönlichen Schutzes erhöht sich analog der für den betrieblichen Bereich oben aufgezeichneten Möglichkeiten. Körperkontakt, auch schon Hände geben oder andere direkte Kontakte sollten weitgehend unterbleiben. Hier wird sich eine neue Sozialisation der Annäherung im Laufe der Zeit etablieren, wie sie in anderen Kulturen zum Teil schon von sich aus bestand. 

Jede Impfung, deren Wirksamkeit ausreichend ist, kann nur dringend empfohlen werden, auch wenn sie keinen beruflichen Anlass hat.

 

 

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